Inspektion von Kinderspielplätzen auf Sicherheit. Instandhaltung bestehender Spielplätze

Inspektion von Kinderspielplätzen auf Sicherheit.  Instandhaltung bestehender Spielplätze
Inspektion von Kinderspielplätzen auf Sicherheit. Instandhaltung bestehender Spielplätze

Anhang B
(informativ)
Ein Beispiel für einen jährlichen Grundkontrollbericht für Kinderspielgeräte


AKT

Inspektion und Prüfung von Kinderspielgeräten

№_______________

ab ____________ 20____

_____________________________

Stadt

Eigentümer____________________________________________________________________

Installationsadresse:______________________________________________________________

Eigenschaften der Spielplatzoberfläche:



____________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

Ausrüstungsliste



Name der Ausrüstung

Inspektionsergebnis

Identifizierter Defekt

Maßnahmen ergriffen

Notiz

1

2

3

Besichtigung und Leistungskontrolle des Kindes Spielausrüstung Bestätigen Sie die Vollständigkeit, die Übereinstimmung mit der Betriebsdokumentation des Herstellers und die Möglichkeit eines sicheren Betriebs

Verantwortlicher Testamentsvollstrecker______________________________

_____________________ ______________ _______________

Positionieren Sie Ihre persönliche Unterschrift mit den Initialen und dem Nachnamen

Anhang B
(informativ)
Beispiel eines täglichen Sichtkontrollplans

ZEITPLAN für die tägliche Sichtprüfung

Ordnungsnummer Inspektion

Kunde

Verantwortlich für die tägliche Inspektion

Name des Kinderspielgeräts

Tag der Inspektion

Inspektionsergebnis

Maßnahmen ergriffen

Unterschrift der verantwortlichen Person

1

Eigentümer

REU-Ingenieur

Spielplatzoberfläche

15.08. 2005

Zerbrochene Flaschen, Müll

Sämtlicher Schutt und Schutt wurde entfernt

Unterschrift

2

Eigentümer



Einzelne Metallschaukel an Ketten (4152) St. Sacharowa, 5

15.08. 2005

Die Aufhängung der Schaukel an den Ketten ist gerissen

2. Eine weitere Nutzung der Schaukel ist bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels untersagt.


Unterschrift

3

Eigentümer

REU-Ingenieur (Initialen, Nachname)

Hügelhang (4203) St. Sacharowa, 5

16.08. 2005

Keine Kommentare

-

Unterschrift

4

Eigentümer

REU-Ingenieur (Initialen, Nachname)

Karussell Typ 2

St. Tambasova, 2


17.08. 2005

Das Karussell ist geneigt

1 Hersteller schriftlich benachrichtigt

2 Bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels ist der weitere Betrieb der Karussells untersagt


Unterschrift

Anhang D
(informativ)
Beispiel für die Gestaltung einer Informationstafel

REGELN

Betrieb eines Kinderspielplatzes

AUFMERKSAMKEIT!

Kinder unter sieben Jahren müssen sich auf dem Spielplatz unter Aufsicht der Eltern, Erzieher oder Begleitpersonen aufhalten.

Stellen Sie vor der Nutzung von Spielgeräten sicher, dass diese sicher und frei von Fremdkörpern sind.

Zweck von Kinderspielgeräten

Kinder Spielkomplex„Junior“ für Kinder von 7 bis 12 Jahren;

Seilbahn für Kinder von 7 bis 12 Jahren;

Schaukeln, Karussells, Schaukelstühle auf Federn für Kinder von 7 bis 12 Jahren;

Sportkomplex für Kinder von 7 bis 12 Jahren;

Kinderspielkomplex IK-G44 für Kinder von 3 bis 7 Jahren;

Sandkasten, Schaukelstuhl, Schaukelstuhl auf Feder für Kinder von 3 bis 7 Jahren

LIEBE BESUCHER!

Auf dem Spielplatz

VERBOTEN

Kinderspielgeräte dürfen von Personen ab 16 Jahren und mit einem Gewicht über 70 kg genutzt werden.

Müll wegwerfen, rauchen und Zigarettenkippen zurücklassen, Glasflaschen mitbringen und zurücklassen.

Gehen Sie mit Haustieren spazieren.

Verwenden Sie Spielgeräte für andere als die vorgesehenen Zwecke.

Notrufnummern:

Ärztlicher Dienst ( Rettungswagen) _____________________

Notfall _______________________________________

Wartungsservice ___________________________________

Die nächstgelegene Telefonnummer ist __________________

Anhang D
(informativ)
Sicht- und Funktionsprüfungen

Im Prozess der visuellen und Funktionsuntersuchungen definieren:

Sauberkeit und Aussehen Spielplatzoberflächen und -geräte;

Einhaltung der Abstände zwischen Geräteteilen und Spielplatzoberflächen;

Das Vorhandensein hervorstehender Teile der Fundamente;

Vorliegen von Mängeln/Fehlfunktionen von Ausrüstungselementen;

Mangel an Ausrüstungsteilen;

Übermäßiger Verschleiß beweglicher Geräteteile;

Strukturelle Integrität der Ausrüstung.

Beispiele für Störungen bei der Sichtprüfung sind in Tabelle E.1 dargestellt.

Tabelle E.1

Beispiele für Sichtprüfungsfehler


Name der Ausrüstung

Befriedigender Zustand

In schlechtem Zustand

Freistehende Rutsche

Mechanischer Schaden Oberfläche der Rutschbahn.

Gefährliche Gegenstände in der Landezone


Spiralrutsche



Gefährliche Gegenstände in den Nähten der Rutsche


Schaukelstuhl



Kipphebelfeder gebrochen


Schaukel-Balancer



Das tragende Element des Schaukelstuhls ist kaputt – der Balancer


Seil



Die Befestigungsschweißnaht ist gebrochen. Der Seilverschleiß liegt über dem zulässigen Wert


Schwingen

REGIERUNG DER REGION BELGOROD

AUFLÖSUNG

ÜBER DIE ORGANISATION DER KONTROLLE DES TECHNISCHEN ZUSTANDS UND DES SICHEREN BETRIEBES DER GERÄTE AUF KINDERSPIEL- UND SPORTPLÄTZEN AUF DEM GEBIET DER KOMMUNALEINHEITEN DER REGION

Um ein sicheres und komfortables Umfeld für die volle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen, Verletzungen von Minderjährigen vorzubeugen und das Kontrollsystem für die Wartung und Instandhaltung von Kinderspiel- und Sportgeräten in den Gemeinden der Belgorod zu rationalisieren Region, gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1999 N 184-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der gesetzgebenden (repräsentativen) und exekutiven Organe der Staatsgewalt der Teilstaaten der Russischen Föderation“ Die Regierung der Region Belgorod beschließt:

1. Genehmigen Sie das Verfahren zur Organisation der Kontrolle über technischer Zustand Und sichere Operation Ausrüstung für Kinderspielplätze und Sportplätze auf dem Gebiet der Gemeinden der Region (beigefügt).

Führen Sie vor dem 1. Oktober 2013 Arbeiten zur Installation von Waagenhaltern für die Ausrüstung von Kinder- und Sportplätzen durch und bringen Sie deren Zustand in Übereinstimmung mit den aktuellen Normen, Betriebs- und Wartungsregeln;

Richten Sie ständige Kommissionen ein, um den Zustand von Gebäuden und Bauwerken auf Kinderspielplätzen und Sportplätzen zu überwachen.

3. Empfehlen Sie den Resthaltern von Geräten für Kinderspielplätze und Sportplätze, vor dem 1. November 2013 die erforderlichen Arbeiten durchzuführen, um die Mängel bestehender Strukturen und Strukturen auf Kinderspielplätzen und Sportplätzen zu beseitigen.

4. Übertragen Sie die Kontrolle über die Umsetzung des Beschlusses dem stellvertretenden Gouverneur der Region – dem Leiter der Verwaltung des Gouverneurs der Region E.P. Batanova.

Gouverneur der Region Belgorod

E. Savchenko

VERFAHREN ZUR ORGANISATION DER KONTROLLE DES TECHNISCHEN ZUSTANDS UND DES SICHEREN BETRIEBES DER GERÄTE AUF KINDERSPIELPLATZEN UND SPORTPLÄTZEN AUF DEM GEBIET DER KOMMUNALEINHEITEN DER REGION

Genehmigt
Auflösung
Regierung der Region Belgorod
vom 19. August 2013 N 348-pp

1. Allgemeine Bestimmungen

Auf dem Gebiet der Gemeinden der Region Belgorod gibt es etwa 18.000 Sport-, Erholungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten auf Kinderspielplätzen und Sportplätzen. Davon haben etwa 6.000 keinen etablierten Guthabeninhaber, etwa 6,5.000 befinden sich auf Grundstücken, deren Eigentümer nicht bestimmt ist, mehr als 15.000 verfügen nicht über technische Unterlagen, etwa 11.000 müssen repariert werden.

Das Verfahren zur Organisation der Kontrolle des technischen Zustands und des sicheren Betriebs von Geräten auf Kinderspielplätzen und Sportplätzen auf dem Gebiet der Gemeinden der Region (im Folgenden als Verfahren bezeichnet) legt die Anforderungen an die Überwachung der Installation von Geräten, ihrer Wartung und ihres Betriebs fest auf dem Gebiet der Gemeinden der Region Belgorod.

Die Installation, Wartung und Instandhaltung von Geräten für Kinderspielplätze und Sportplätze erfolgt gemäß:

- Bundesgesetz vom 4. Dezember 2007 N 329-FZ „Über Körperkultur und Sport in der Russischen Föderation“;

Nationaler Standard Russische Föderation„Ausrüstung für Kinder Spielplätze. Sicherheit im Betrieb. Allgemeine Anforderungen. GOST R 52301-2004“, genehmigt durch die Verordnung der Rostechregulirovanie vom 30. Dezember 2004 N 151-st;

Nationaler Standard der Russischen Föderation „Ausrüstung für Kinderspielplätze. Designsicherheit und Testmethoden. Allgemeine Anforderungen. GOST R 52169-2003“, genehmigt durch Beschluss des Staatlichen Standards Russlands vom 26. Dezember 2003 N 394-st;

GOST R 52024-2003 „Fitness-, Gesundheits- und Sportdienstleistungen. Allgemeine Anforderungen“;

GOST R 52025-2003 „Fitness-, Gesundheits- und Sportdienstleistungen. Anforderungen an die Verbrauchersicherheit.“

In diesem Verfahren werden die folgenden Grundbegriffe und Konzepte verwendet:

Kinderspielplatz – ein Spielplatz für Kinderspiele und aktive Erholung verschiedene Alter: Vorschule – bis 3 Jahre, Vorschule – bis 7 Jahre, Mittel- und Mittelstufe Schulalter- 7 - 12 Jahre;

Sportplatz – ein Platz, der für Leibeserziehung und Sport aller Altersgruppen der Bevölkerung bestimmt ist;

regelmäßige Sichtprüfung – Überprüfung der Ausrüstung, um offensichtliche gefährliche Mängel zu erkennen, die durch Vandalismus, unsachgemäßen Betrieb und klimatische Bedingungen verursacht werden;

Funktionsprüfung – eine detaillierte Prüfung zur Beurteilung des Betriebszustands, des Verschleißgrades, der Festigkeit und Stabilität der Ausrüstung;

jährliche Grundinspektion – eine alle 12 Monate durchgeführte Prüfung zur Beurteilung der Übereinstimmung des technischen Zustands der Ausrüstung mit den Sicherheitsanforderungen;

Saldoinhaber - Eigentümer bzw juristische Person das die entsprechende Immobilie in seiner Bilanz führt und außerdem Buchführung, Statistik und andere gesetzlich vorgesehene Berichte führt, Berechnungen der für die rechtzeitige Umsetzung des Kapitals erforderlichen Mittel durchführt und aktuelle Reparaturen und Instandhaltung, sorgt außerdem für die Verwaltung dieser Liegenschaft und ist für deren Betrieb gemäß der geltenden Gesetzgebung verantwortlich;

Operation - Bühne Lebenszyklus Produkt, dessen Qualität (funktionsfähiger Zustand) verkauft, gewartet und wiederhergestellt wird.

2. Anforderungen an die Ausstattung von Kinderspielplätzen und Sportplätzen

2.1. Gaming und Sportausrüstung Auf dem Gebiet der Stadtbezirke und kreisfreien Städte gehören Spiel-, Sport- und Gesundheitseinrichtungen, Bauwerke oder deren Komplexe.

2.2. Spiel- und Sportgeräte können entweder fabrikgefertigt oder nicht fabrikgefertigt sein.

2.3. Spiel- und Sportgeräte müssen den Anforderungen der Hygiene- und Hygienestandards entsprechen, das Leben und die Gesundheit des Kindes schützen und bequem darin sein technischer Betrieb, ästhetisch attraktiv. Dem Lieferpaket muss ein Reisepass beiliegen detailliertes Diagramm Montage, um eine einfache Installation und einen schnellen Austausch der Verschleißelemente durch den Betreiber zu gewährleisten. Die Ausrüstung muss den Anforderungen entsprechen hygienische Anforderungen auf das Endprodukt und seine Komponenten. Garantiezeit für Produkte muss mindestens 3 Jahre betragen.

Die Herstellung und Installation von werksfremden Spiel- und Sportgeräten erfolgt auf der Grundlage entwickelter, von den Bildungsbehörden genehmigter Projekte (Skizzen), Körperkultur und Sportverwaltung des Stadtbezirks (kreisfreie Stadt).

2.4. Für tragende Konstruktionen von Geräten sollten nur Metallelemente mit zuverlässigen Schraub- und Klemmverbindungen und entsprechender Behandlung (feuchtigkeitsbeständiger Anstrich, Korrosionsschutzbeschichtung) verwendet werden.

2.5. Es ist erlaubt, Strukturelemente in begrenztem Umfang (nicht mehr als 10 Prozent) aus Hartholz und feuchtigkeitsbeständigem Sperrholz mit einer speziellen Behandlung herzustellen, die über ein Umweltqualitätszertifikat verfügt und Fäulnis, Austrocknung, Feuer und Abplatzen verhindert; Oberflächen müssen poliert, scharfe Ecken abgerundet sein.

2.6. Um die ästhetische Wahrnehmung und Geschmacksentwicklung bei der jüngeren Generation zu gewährleisten, wird empfohlen, temperaturwechselbeständige, stoßfeste und schlagfeste Kunststoffelemente zu verwenden. ultraviolette Strahlung mit einem hellen, sauberen Farbschema Farben, die durch Witterungseinflüsse nicht verblassen.

2.7. Die Konstruktion von Spielgeräten muss scharfe Ecken, das Einklemmen von Körperteilen des Kindes oder das Hängenbleiben unter Teilen des Geräts während der Bewegung ausschließen; Die Handläufe des Geräts müssen vollständig von der Hand des Kindes bedeckt sein. Bereitstellung von Nothilfe für Kinder in Spielgerätekomplexen in der Tiefe Innenraum Bei mehr als 2 m ist ein Zugang zum Innenraum in Form von Löchern (mindestens zwei) mit einem Durchmesser von mindestens 500 mm erforderlich.

2.8. Die verwendeten Materialien sollten nicht:

Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes haben und Umfeld während der Operation;

Bei Kontakt mit der Haut eines Kindes bei hohen oder niedrigen Temperaturen kann es zu Verbrennungen kommen.

Die Verwendung brennbarer Polymermaterialien sowie neuer Materialien, deren Eigenschaften nicht ausreichend untersucht wurden, ist nicht zulässig.

3. Platzierung, Abmessungen und Gestaltung von Sport- und Kinderspielplätzen

3.1. Die Platzierung und Größe von Sport- und Kinderspielplätzen muss den Anforderungen des SNiP 2.07.01-89 „Stadtplanung. Planung und Entwicklung städtischer und ländlicher Siedlungen“ entsprechen.

Veranstaltungsorte

Spezifische Abmessungen
Plattformen,
Quadrat. m/Person

Entfernung von Standorten
an den Fenstern von Wohn- und
Öffentliche Gebäude, M

Für Spiele für Vorschule und
Grundschulalter

Für den Sportunterricht

3.2. In überfüllten Gebieten können die Platzierung und Größe der Standorte reduziert werden.

3.3. Die Platzierung von Spielgeräten sollte unter Berücksichtigung von Sicherheitsstandards gestaltet werden. Beim Aufstellen von Spielgeräten sind Mindestsicherheitsabstände einzuhalten. Im Bereich des Geräteaufstellplatzes dürfen innerhalb der vorgegebenen Abstände keine anderen Spielgeräte, Bänke, Mülleimer, Randsteine ​​und harte Untergründe aufgestellt werden, auch dürfen sich dort keine Äste, Stämme oder Baumwurzeln befinden.

3.4. Der Aufstellungsort für Spielgeräte muss vorhanden sein weicher Look Beschichtungen (Sand, verdichteter Sand auf Erdbasis oder Kiessplitter, Weichgummi oder Weichsynthetik).

3.5. Der Aufstellungsort für Spielgeräte muss vom Fußgängerverkehr, Einfahrten, Wendebereichen und Parkplätzen isoliert sein. Fahrzeug, Bereiche für die Aufstellung von Abfallbehältern, Parkgaragenbereiche. Der Zugang zum Aufstellungsort für Spielgeräte sollte nicht über Einfahrten oder Straßen erfolgen.

3.6. Der Ort, an dem sich der Kinderspielplatz befindet, sollte aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Darüber hinaus sollte der Standort nachts gut mit elektrischem Licht und tagsüber mit Sonnenlicht beleuchtet sein.

3.7. In Wohngebieten und auf Grundstücken befinden sich Sportgeräte für den Sportunterricht und den Sport aller Altersgruppen der Bevölkerung Sportanlagen, Grundstücke Weiterführende Schulen. Der Mindestabstand von den Grenzen der Sportgerätestandorte zu den Fenstern von Wohngebäuden beträgt 10 bis 40 m, abhängig von den Lärmeigenschaften des Verwendungszwecks des Sportgeräts. Es wird empfohlen, die Aufstellungsorte für Sportgeräte (Fußball, Volleyball usw.) mit einem 2,5 - 3 m hohen Maschendrahtzaun auszustatten. Beim Bau von Fußball-, Volleyball- und Basketballfeldern in Innenräumen ist das Vorhandensein eines Zauns obligatorisch.

4. Installation und Installation von Geräten

4.1. Die Montage und Installation der Ausrüstung erfolgt gemäß dem Projekt, dem Reisepass des Herstellers und den Genehmigungen Regulierungsdokumente. Die Installation und Installation von werksfremden Spiel- und Sportgeräten erfolgt gemäß Abschnitt 2.3 dieses Verfahrens.

4.2. Die Ausrüstung wird so montiert und installiert, dass die Sicherheit der auf dem Gelände anwesenden Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist.

Es ist verboten, Geräte zu verwenden, die die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen nicht gewährleisten.

5. Kontrolle und Wartung der Ausrüstung für Kinderspielplätze und Sportplätze

5.1. Die Überwachung des technischen Zustands der Ausrüstung umfasst:

Inspektion und Prüfung der Ausrüstung vor der Inbetriebnahme;

Regelmäßige Sichtkontrolle;

Funktionsuntersuchung;

Jährliche Grundprüfung.

5.2. Die Inspektion und Prüfung der Geräte vor der Inbetriebnahme sowie die jährliche Hauptinspektion werden von ständigen Kommissionen zur Überwachung des Zustands von Kinder- und Sportplätzen durchgeführt, auf deren Grundlage entsprechende Gesetze erlassen werden.

5.3. Regelmäßige Sichtprüfungen, Funktionskontrollen sowie Wartungen und Reparaturen werden vom Waageninhaber durchgeführt.

Ergebnisse der regelmäßigen Sichtkontrolle, Funktionsprüfung, Wartung und Reparaturen wird die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in einem vom Bilanzinhaber geführten Protokoll festgehalten.

5.4. Die Inspektion der Ausrüstung und ihrer Teile sollte wie folgt durchgeführt werden:

a) Inspektion und Prüfung der Ausrüstung vor der Inbetriebnahme.

Die Inspektion und Prüfung der Ausrüstung vor der Inbetriebnahme erfolgt gemäß den Abschnitten 2 und 3 dieses Verfahrens;

b) regelmäßige Sichtkontrolle.

Durch die regelmäßige Sichtprüfung können Sie offensichtliche Fehlfunktionen und Fremdkörper erkennen, die eine Gefahr darstellen, die durch den Einsatz der Geräte, klimatische Bedingungen, Vandalismus (verstopfte Bereiche, beschädigte Geräteelemente) verursacht werden.

Die Häufigkeit der regelmäßigen Sichtkontrolle wird vom Gutachter von Spiel- und Sportgeräten auf der Grundlage der Betriebsbedingungen festgelegt.

Beispiele für solche Inspektionen umfassen die Prüfung auf Sauberkeit, Abstand zwischen Ausrüstung und Boden, Qualität der Spielfläche, freiliegende Fundamente, Vorhandensein scharfer Kanten, Vorhandensein von Komponenten, übermäßigen Verschleiß (bewegliche Teile) und strukturelle Stabilität;

c) Funktionsprüfung.

Bei einer Funktionsprüfung handelt es sich um eine detaillierte Prüfung zur Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit, Festigkeit und Stabilität der Geräte, insbesondere im Hinblick auf Verschleiß. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate durchgeführt werden, jedoch nicht seltener als in den Anweisungen des Herstellers angegeben. Besondere Aufmerksamkeit Bei dieser Inspektion sollte auf versteckte und schwer zugängliche Geräteelemente geachtet werden.

d) jährliche Grundprüfung.

Einmal im Jahr wird eine jährliche Grundinspektion durchgeführt, um sicherzustellen, dass sich die Geräte einschließlich ihrer Fundamente und Oberflächen in einem ordnungsgemäßen Betriebszustand befinden.

Bei dieser Inspektion sollte besonderes Augenmerk auf versteckte und schwer zugängliche Geräteelemente sowie auf Strukturänderungen aufgrund durchgeführter Reparaturen im Zusammenhang mit Konstruktionsänderungen oder dem Austausch von Teilen gelegt werden.

Werden bei der Inspektion gravierende Mängel festgestellt, die die Sicherheit des Gerätes beeinträchtigen, sollten diese umgehend behoben werden. Die Kommission hat dem Guthabeninhaber die Feststellung einer Störung unverzüglich mitzuteilen und vorzunehmen notwendige Empfehlungen zur Beseitigung.

Können diese Störungen nicht behoben werden, muss die Anlage außer Betrieb genommen werden, indem der Betrieb eingestellt oder die Anlage demontiert wird. Muss ein Teil der Geräte entfernt werden, beispielsweise zu Wartungszwecken, so wird nach der Entfernung auch das verbleibende Fundament im Boden entfernt bzw. umzäunt und abgedeckt, sodass der Bereich des Spielbereichs sicher ist.

6. Betrieb von Anlagen für Kinderspielplätze und Sportplätze

6.1. Bei der Durchführung der im Rahmen der Organisation des sicheren Betriebs vorgesehenen Arbeiten sind sämtliche Informationen zu dokumentieren.

Die Dokumentation zur Organisation des sicheren Betriebs von Geräten muss Folgendes enthalten:

Prüfkontrollberichte;

Überwachung grundlegender betrieblicher und technischer Merkmale;

Bedienungsanleitung;

Abrechnung des Arbeitsabschlusses (z. B. ein Protokoll der abgeschlossenen Arbeiten);

Zeichnungen und Diagramme von Standorten und Geräten.

Die Dokumentation muss dem Wartungspersonal während der Wartung, Inspektion usw. zur Verfügung stehen Reparatur.

6.2. An Orten, an denen Spiel- und Sportgeräte aufgestellt sind, müssen Informationsstände aufgestellt werden, die Informationen über die Organisation, die die Geräte wartet und wartet, die Telefonnummer der verantwortlichen Person, Informationen über die Altersgruppe, für die die installierten Spiel- oder Sportgeräte bestimmt sind, enthalten sowie Verhaltens- und Nutzungsregeln für Sport- und Spielgeräte. . Auf dem Kinderspielplatz muss ein Hinweisschild mit Telefonnummern angebracht werden, um den Rettungsdienst rufen und die Anwesenheit von Opfern melden zu können.

6.3. Wenn im Betrieb Störungen auftreten, die drohen sicheres Arbeiten Geräte beschädigt werden, müssen diese umgehend beseitigt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Nutzung des Gerätes bis hin zur Demontage eingestellt werden.

Bis das defekte Gerät vollständig repariert ist und der Betrieb wieder freigegeben ist, muss den Benutzern der Zugang zum Gelände verweigert werden.

6.4. Zur Unfallverhütung ist der Gutachter der Anlage bzw. die Person, mit der der Vertrag über die Instandhaltung von Anlagen für Kinder- oder Sportplätze geschlossen wird, verpflichtet, einen Instandhaltungsplan zu erstellen und für dessen Umsetzung zu sorgen. Dabei sind spezifische Betriebsbedingungen und Herstellerangaben zu berücksichtigen, die ggf. die Häufigkeit der Überwachung regeln. Der Wartungsplan muss eine Auflistung der zu wartenden Geräteteile und -baugruppen sowie Mängel und Schäden enthalten.

Die Wartung der Geräte und stoßdämpfenden Oberflächen von Kinderspielplätzen sollte vorbeugende Maßnahmen umfassen, um ein angemessenes Maß an Sicherheit und normale Funktion zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen sollten gehören:

Befestigungselemente prüfen und festziehen;

Erneuerung der Lack- und Oberflächenpflege;

Wartung stoßabsorbierender Beschichtungen;

Schmierung von Scharnieren;

Gerätemarkierungen, die den erforderlichen Grad der stoßdämpfenden Beschichtung angeben;

Sauberkeit der Ausrüstung;

Sauberkeit von Beschichtungen (Entfernung Glasscherben, Steine ​​und andere Fremdkörper);

Wiederherstellung stoßabsorbierender Beschichtungen auf die erforderliche Füllhöhe;

Vorbeugende Inspektion von Freiräumen.

6.5. Vorbeugende Reparaturarbeiten sollten Maßnahmen umfassen, die darauf abzielen, Störungen zu beseitigen und das erforderliche Sicherheitsniveau der Geräte und stoßdämpfenden Oberflächen von Kinderspielplätzen wiederherzustellen.

Zu diesen Maßnahmen sollten gehören:

Austausch von Befestigungselementen;

Schweißen und Schneiden;

Austausch verschlissener oder defekter Teile;

Austausch defekter Geräteelemente.

7. Demontage von Geräten für Kinderspielplätze und Sportplätze

7.1. Die Entscheidung, die Ausrüstung eines auf einem Grundstück befindlichen Kinderspielplatzes oder Sportplatzes abzubauen Wohngebäude, angenommen auf der Hauptversammlung der Grundstückseigentümer in Wohngebäude mit Registrierung des Protokolls Hauptversammlung Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus, die der Verwaltung der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das jeweilige Grundstück mit Grundstück befindet, zur Meldung übermittelt werden. Volle Liste notwendige Arbeit im Zusammenhang mit der Demontage von Geräten erfolgt auf Kosten des Resthalters des Geräts.

7.2. Die Entscheidung über den Rückbau der Ausstattung eines auf einem öffentlichen Grundstück gelegenen Kinderspielplatzes oder Sportplatzes trifft die Verwaltung der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das jeweilige Grundstück mit dem Spielplatz befindet. In diesem Fall erfolgt der Rückbau der Ausstattung eines Kinder- oder Sportplatzes zu Lasten des Gemeindehaushalts mit Erlass des entsprechenden Gesetzes.

7.3. Die Entscheidung über die Demontage der Ausrüstung eines Kinderspielplatzes oder Sportplatzes, der sich auf dem Territorium einer Organisation befindet und Eigentum dieser Organisation ist, wird von der Leitung dieser Organisation mit Benachrichtigung der Verwaltung der Gemeinde getroffen, auf deren Territorium sich das jeweilige Grundstück befindet Spielplatz befindet sich.

Der Abbau der Geräte eines solchen Kinderspiel- oder Sportplatzes erfolgt auf Kosten der Organisation, auf deren Territorium sich der Kinderspiel- oder Sportplatz befindet.

Grundlegende Definitionen.

Ausstattung (Kinderspielplatz)- Geräte, mit denen oder auf denen Kinder drinnen oder auf Kinderspielplätzen im Freien einzeln oder in der Gruppe nach eigenem Ermessen und nach ihren eigenen Regeln spielen können.

Abdeckung des Kinderspielplatzes– ein Teil der Oberfläche eines Kinderspielplatzes, der nicht kleiner als die Landezone des Kindes ist und in Verbindung mit Geräten genutzt wird.
Hinweis: Die Beschichtung kann Sand, Erde, Rasen, Gummi, Polymer usw. sein.

Freifallhöhe des Kindes– die maximale Höhe von der Auflagefläche des Kinderspielplatzgeräts, aus der ein Kind in den Aufsprungbereich fallen kann.

Notiz: Als Stützflächen gelten Flächen, auf denen ein Kind stehen kann und zu denen Zugang besteht (mit einer Leiter, Trittleiter, Leiter oder einem anderen Spielelement).

Landezone für Kinder– die Fläche der Oberfläche eines Kinderspielplatzes, auf die ein Kind durch freien Fall fällt.

Spielbereich des Kinderspielplatzes– der Raum eines Kinderspielplatzes, in dem Geräte installiert sind und die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist.

Kind bleibt in Spielgeräten steckengefährliche Situation wenn der Körper, ein Körperteil oder die Kleidung eines Kindes in den Konstruktionselementen der Kinderspielgeräte stecken bleibt.

Bei schwer zugänglichen Kinderspielgeräten handelt es sich um Geräte für einen Kinderspielplatz, deren Gestaltung ausdrücklich eine Beschränkung des Zugangs zu diesen für Kinder einer bestimmten Altersgruppe vorsieht.

Kinderspielplatzrutsche– Geräte für einen Kinderspielplatz mit einer geneigten Rutschfläche, auf der das Kind unter dem Einfluss der Schwerkraft nach unten geht.
Eine Kinderspielplatzschaukel ist eine Ausrüstung für einen Kinderspielplatz, die von einem Kind angetrieben wird, dessen Masse sich unterhalb des Scharniers befindet, relativ zu dem die Schaukel erfolgt.

Kinderspielplatz-Karussell– Kinderspielgeräte mit einem oder mehreren Sitzen, die sich um eine vertikale Achse drehen und deren Neigungswinkel gegenüber der Vertikalen nicht mehr als 5° beträgt.

Schaukelstuhl für Kinderspielplätze- Geräte für einen Kinderspielplatz, die von einem oder mehreren Kindern angetrieben werden und auf denen oszillierende Bewegungen in verschiedenen Ebenen ausgeführt werden.

Regelmäßige Sichtkontrolle von Kinderspielgeräten– Inspektion von Spielgeräten für Kinder, um offensichtliche gefährliche Mängel festzustellen, die durch Vandalismus, unsachgemäßen Betrieb und klimatische Bedingungen verursacht wurden.

Funktionsprüfung von Kinderspielgeräten– detaillierte Inspektion der Kinderspielgeräte, um den Betriebszustand, den Grad der Abnutzung, die Festigkeit und die Stabilität der Kinderspielgeräte zu beurteilen.

Jährliche Grundinspektion von Kinderspielgeräten– Inspektion von Kinderspielgeräten, die alle 12 Monate durchgeführt wird, um die Übereinstimmung des technischen Zustands der Kinderspielgeräte mit den Sicherheitsanforderungen zu beurteilen.

Ausrüstung für Kinderspielplätze

Nationaler Standard der Russischen Föderation GOST R 52301-2004 „Ausrüstung für Kinderspielplätze. „Sicherheit beim Betrieb“ definiert die Anforderungen an die Installation und Installation, die Sicherheit beim Betrieb von Kinderspielgeräten und legt die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit der Kontrolle und Wartung dieser Geräte fest. Folglich muss die Installation und Installation von Kinderspielgeräten in Übereinstimmung mit dem Projekt, dem Reisepass des Herstellers und den vom Hersteller bereitgestellten behördlichen Dokumenten erfolgen.

Der Hersteller (Lieferant) stellt einen Reisepass für die Ausrüstung gemäß GOST 2.601 in russischer Sprache und bei Bedarf auch in den Staatssprachen der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation und den Muttersprachen der Völker der Russischen Föderation zur Verfügung Russische Föderation.
Für einen Gerätesatz oder für Geräte, die separat aufgestellt und als eigenständige Einheit genutzt werden können (Kinderspielanlage oder freistehende Rutsche, Schaukel, Karussell, Schaukelstuhl etc.), wird ein Reisepass ausgestellt.

Für Geräte, die nicht separat aufgestellt und als eigenständige Einheit genutzt werden können (angebaute Rutschen, Leitern etc.), wird kein Pass ausgestellt.

Der Reisepass muss enthalten:

Die Installationsanleitung muss enthalten:

  • * Abmessungen des Mindestraums zum Aufstellen von Geräten und Sicherheitsabstände zwischen den Geräten und der Oberfläche des Spielplatzes;
  • * Installationsverfahren (detaillierte Installation und Installationsanweisungen);
  • * Notwendige Symbole zur Erleichterung der Montage (z. B. Markierungen auf Montageteilen von Geräten usw.) detaillierte Anleitung);
  • * Liste der notwendigen Spezialvorrichtungen und Werkzeuge für die Installation (Hebevorrichtungen, Schablonen, Lehren, Muster usw.), Vorsichtsmaßnahmen während der Installation und Installation;
  • * Drehmomentwerte (falls erforderlich);
  • * Abmessungen des Bereichs für die Installation von Geräten jedes Typs;
  • * Ausrichtung der Ausrüstung und ihrer Elemente, um sie vor dem Einfluss klimatischer Bedingungen (Sonne, Wind (falls erforderlich)) zu schützen;
  • * Anforderungen an Fundamente, Beschreibung der Gestaltung und Platzierung des Fundaments, Anforderungen an die Verankerung;
  • * Beschreibung der Landschaftsmerkmale zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs;
  • * freie Fallhöhe (zur Auswahl einer stoßdämpfenden Beschichtung);
  • * Anforderung an die Lackierung oder spezielle Imprägnierung der Ausrüstung oder ihrer Elemente;
  • * Anforderung, Installationswerkzeuge und Zubehör zu entfernen, bevor das Gerät in Betrieb genommen wird.

Anforderungen an die Sicherheit von Spielgerätekonstruktionen für Kinder.

Es kommt zu Verletzungen und Schäden auf Spielplätzen Aus verschiedenen Gründen. Man geht davon aus, dass Kopfverletzungen durch einen Sturz die schwerwiegendsten Folgen haben. Spielflächen sollen das Risiko von Kopfverletzungen verringern. Zu den Materialien, die bei einem Sturz für eine Stoßdämpfung sorgen, gehören: Gummiplatten, weiche Fliesenmaterialien, Matten, durchgehende Kunststoffbeschichtung, Schüttgüter.

Spielgeräte für Kinderspielplätze müssen zertifiziert sein, den Anforderungen der Hygiene- und Hygienestandards entsprechen, das Leben und die Gesundheit des Kindes schützen, technisch einfach zu bedienen und ästhetisch ansprechend sein. Die Sicherheit von Kinderspielgeräten wird durch die folgenden Regulierungsdokumente gewährleistet: Schaukeln – GOST R 52167-2003, Schaukelstühle – GOST R 52299-2004. Rutschen - GOST R 52168-2003, Karussells - GOST R 52300-2004, Seilbahnen - GOST R 54847-2011.
Es wird empfohlen, modulare Geräte zu verwenden, die variable Kombinationen von Elementen ermöglichen.

Die Anforderungen an das Material der Ausrüstung und die Bedingungen für deren Verarbeitung sind wie folgt:

  1. – Holzgeräte müssen aus hartem Holz mit einer speziellen Behandlung bestehen, die über ein Umweltqualitätszertifikat verfügt und Fäulnis, Austrocknung, Feuer und Abplatzen verhindert; müssen poliert sein, scharfe Ecken abgerundet;
  2. – Metall sollte in erster Linie für tragende Strukturen von Geräten verwendet werden, über zuverlässige Verbindungen und eine entsprechende Behandlung verfügen (feuchtigkeitsbeständige Lackierung, Korrosionsschutzbeschichtung); Es wird empfohlen, Metall-Kunststoff zu verwenden, der nicht verletzt, nicht rostet und frostbeständig ist;
  3. – Beton- und Stahlbetonelemente der Ausrüstung müssen aus einer Betongüte von mindestens 300, einer Frostbeständigkeit von mindestens 150 und glatten Oberflächen bestehen;
  4. – Geräte aus Kunststoff und Polymeren müssen eine glatte Oberfläche und eine helle, klare Farbgebung haben, die aufgrund klimatischer Faktoren nicht ausbleichen kann.

Die Gestaltung von Spielgeräten muss scharfe Ecken ausschließen, die Handläufe der Geräte müssen vollständig von der Hand des Kindes abgedeckt werden; Zur Nothilfe für Kinder in Spielgerätekomplexen mit einer Innenraumtiefe von mehr als 2 m ist es erforderlich, einen Zugang zum Innenraum in Form von Löchern (mindestens zwei) mit einem Durchmesser von mindestens 500 mm bereitzustellen.

Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von Spielplatzgeräten.

Bei der Organisation und Ausstattung von Kinderspielplätzen (meistens Innenhöfe, blockinterne Spielplätze) muss es möglich sein, Kinder mit Spielplätzen zu versorgen junges Alter Voraussetzungen für einen stufenweisen Ausbau physische Aktivität und Dynamik, um ein aktives Leben und sportliche Aktivitäten zur Gewohnheit zu machen.

Sportunterricht und Spielplätze für Vorschulkinder und Kinder jüngeres Alter sollten mit einer Vielzahl von Elementen und Geräten ausgestattet sein, die die schrittweise Steigerung der körperlichen Fitness der Kinder verstärken, die durch Spiele zur Überwindung von Hindernissen, Aufwärmübungen an Geräten usw. erreicht wird. Dies wird durch die zahlreichen derzeit hergestellten Gerätetypen erleichtert für typische städtische Kinderspielplätze. Viele von ihnen sind für die Verwendung durch Kinder in einem breiteren Altersbereich, einschließlich Kindern im schulpflichtigen Alter, konzipiert.

Es ist notwendig, den Bereich des Geländes der Sport- und Spieleinrichtungen für Kinder in Zonen nach Alterskategorien zu unterteilen und Plätze für Kinder von 1 Jahr bis 4 Jahren zuzuweisen. Spielplätze für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter können mit hochentwickelten Spielgeräten in Zonen für 5-7, 8-10 Personen unterteilt werden; 11-12 Jahre alt. Die Fläche des Spielbereichs wird auf der Grundlage der für ein Kind erforderlichen Mindestfläche berechnet: 1 – 4 Jahre – 5–7 m; 5–7 Jahre – 7–10 m; 8–10 Jahre – 10 – 12 m (gemäß
MGSN-Standards 1.02).

Anforderungen für die sichere Installation von Geräten sind in Tabelle 1 aufgeführt.

Tabelle 1.

Spielgeräte Anforderungen
Schwingen Die Höhe vom Boden bis zur Sitzfläche der Schaukel im Ruhezustand muss mindestens 350 mm und höchstens 635 mm betragen. Es sind nicht mehr als zwei Sitzplätze in einem Schaukelgestell erlaubt. Bei einer Doppelschaukel sollten ein Sitz für Kleinkinder (Wiege) und ein Flachsitz für ältere Kinder nicht gemeinsam genutzt werden
Die Höhe vom Boden bis zum Sitz im Gleichgewicht sollte 550-750 mm betragen. Die maximale Sitzneigung beim Vor- und Zurückfahren beträgt nicht mehr als 20°. Die Konstruktion des Schaukelstuhls sollte es nicht zulassen, dass die Beine eines darin sitzenden Kindes unter die tragenden Teile des Schaukelstuhls gelangen und dies auch nicht tun scharfe Kanten Ihr Krümmungsradius muss mindestens 20 mm betragen

Karussells

Der Mindestabstand vom Boden bis zur unteren rotierenden Struktur des Karussells darf nicht weniger als 60 mm und nicht mehr als 110 mm betragen. Die Unterseite des Drehtellers sollte glatt sein. Die maximale Höhe von der unteren Ebene des Karussells bis zu seinem oberen Punkt beträgt 1 m
Der Zugang zur Rutsche erfolgt über eine Leiter, ein Klettergerüst oder andere Geräte. Die Neigungshöhe einer freistehenden Rutsche sollte unabhängig von der Art des Zugangs 2,5 m nicht überschreiten. Die Breite der offenen und geraden Rutsche beträgt nicht weniger als 700 mm und nicht mehr als 950 mm. Die Startrampe ist mindestens 300 mm lang und hat eine Neigung von bis zu 5°, in der Regel sollte die Breite der Startrampe jedoch der horizontalen Projektion des Gleitabschnitts entsprechen. Bei einer freistehenden Rutsche muss die Höhe des Seitengeländers am Startplatz mindestens 0,75 m betragen. Der Neigungswinkel des Rutschteils darf an keiner Stelle 60° überschreiten. Im letzten Abschnitt des Gefälles sollte die durchschnittliche Neigung 10° nicht überschreiten. Die Kante der Rutschbahn muss mit einem Radius von mindestens 50 mm und einem Biegewinkel von mindestens 100° zum Boden hin gebogen sein. Der Abstand von der Rutschenkante zum Boden sollte nicht mehr als 100 mm betragen. Die Höhe der umschließenden Kante am Endabschnitt beträgt bei einer Länge des Gleitabschnitts von weniger als 1,5 m nicht mehr als 200 mm, bei einer Länge des Gleitabschnitts von mehr als 1,5 m - nicht mehr als 350 mm. Der Rutschtunnel muss eine Mindesthöhe und -breite von 750 mm haben

Beim Aufstellen von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen sind die Mindestsicherheitsabstände gemäß Tabelle 2 einzuhalten.

Tabelle 2.

Innerhalb der vorgegebenen Abstände auf dem Gelände ist das Aufstellen anderer Spielgeräte, Bänke, Behälter, Seitensteine ​​und Hartflächen sowie Äste, Stämme und Baumwurzeln nicht gestattet.

Auf dem Gelände des Kinderspielplatzes sollte ein Informationsstand vorhanden sein. „Regeln für den Betrieb eines Kinderspielplatzes.“ Der Stand enthält Informationen über Spielgeräte, den Hersteller von Spielgeräten, den Verwendungszweck der Geräte und Anforderungen für den sicheren Betrieb von Spielgeräten.
Um die Sicherheit auf dem Kinderspielplatz zu gewährleisten, entwickelt und installiert der Betreiber Hinweisschilder oder Tafeln mit:

  1. 1. Regeln und Altersanforderungen für die Nutzung der Ausrüstung;
  2. 2. Telefonnummern von Rettungsdiensten, Krankenwagen;
  3. 3. Telefonnummer(n) zur Meldung von Gerätestörungen und Ausfällen an den Betriebsdienst.

Ein- und Ausgänge, Fluchtwege und Durchgänge für Mitarbeiter des Rettungs-, Rettungs- und Wartungsdienstes müssen jederzeit zugänglich, offen und frei von Hindernissen sein.

Während des Betriebs festgestellte Gerätestörungen, die die Sicherheit beeinträchtigen, müssen unverzüglich behoben werden. Ist dies nicht möglich, werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Ausrüstung nicht verwendet werden kann, oder die Ausrüstung wird ausgestellt und vom Spielfeld entfernt.

Anforderungen an den technischen Zustand und die Wartung

Die Normen GOST 18322-78 (ST SEV 5151-85) und GOST R 52301-2004 legen die Anforderungen für die Wartung von Spielplatzgeräten fest.

Die Ausrüstung und ihre Elemente werden gemäß den Anweisungen des Herstellers in vom Hersteller festgelegten Abständen überprüft und gewartet. Die Überwachung des technischen Zustands der Geräte und die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen, Wartung und Reparatur erfolgt durch den Betreiber (Eigentümer).

Die Ergebnisse der Überwachung des technischen Zustands der Geräte und der Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen, Wartung und Reparatur werden in einem Protokoll festgehalten, das vom Betreiber (Eigentümer) geführt wird.

Die Überwachung des technischen Zustands der Ausrüstung umfasst:

  1. 1. Inspektion und Prüfung der Ausrüstung vor der Inbetriebnahme;
  2. 2. regelmäßige Sichtkontrolle;
  3. 3. Funktionsprüfung;
  4. 4. Jährliche Grundprüfung.

Durch die regelmäßige Sichtprüfung können Sie offensichtliche Fehlfunktionen und Fremdkörper erkennen, die Gefahren durch den Einsatz der Geräte, klimatische Bedingungen, Vandalismus (z. B. zerbrochene Flaschen, Dosen, Plastiktüten, beschädigte Geräteteile) darstellen. Die Häufigkeit der regelmäßigen Sichtprüfung wird vom Betreiber (Eigentümer) auf der Grundlage der Betriebsbedingungen festgelegt. Kinderspielgeräte, die starker Beanspruchung oder Vandalismus ausgesetzt sind, erfordern eine tägliche Sichtprüfung.

Eine Funktionsprüfung ist eine detaillierte Inspektion, um die Gebrauchstauglichkeit und Stabilität der Ausrüstung zu überprüfen und den Verschleiß der Strukturelemente der Ausrüstung festzustellen.

Die Inspektion erfolgt alle 1 – 3 Monate. gemäß den Anweisungen des Herstellers. Besonderes Augenmerk wird auf versteckte, schwer zugängliche Ausstattungselemente gelegt.

Eine jährliche Grundinspektion zur Beurteilung der Übereinstimmung des technischen Zustands der Geräte mit den Sicherheitsanforderungen wird in Abständen von höchstens einmal alle 12 Monate durchgeführt.

Besonderes Augenmerk wird auf versteckte, schwer zugängliche Ausstattungselemente gelegt. Die jährliche Grundinspektion wird von fachkundigem Personal unter strikter Einhaltung der Herstellervorgaben durchgeführt.

Um die Häufigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der bei Inspektionen verschiedener Art durchgeführten Arbeiten zu kontrollieren, erstellt der Betreiber (Eigentümer) Inspektionspläne.
Der Plan listet die Geräte und Ausrüstungsgegenstände auf, die einer Inspektion unterliegen verschiedene Arten Inspektionen.

Werden bei der Geräteinspektion Mängel festgestellt, die die Sicherheit des Gerätes beeinträchtigen, werden die Mängel unverzüglich behoben. Ist dies nicht möglich, werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Geräte nicht verwendet werden können, oder die Geräte werden abgebaut und vom Spielfeld entfernt.

Nach dem Entfernen der Geräte wird auch das verbleibende Fundament im Boden entfernt bzw. eingezäunt und abgedeckt, sodass der Bereich des Spielplatzes sicher ist.
Um Unfälle und Verletzungen von Kindern zu vermeiden, ist eine regelmäßige Wartung von Kinderspielplätzen erforderlich, zu der auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsqualität der Geräte und Oberflächen des Kinderspielplatzes gehören.

Zu den regelmäßigen Wartungsarbeiten an der Ausrüstung gehören:

  1. – Überprüfung und Anziehen der Befestigungseinheiten;
  2. – Aktualisierung der Lackierung der Ausrüstung;
  3. – Wartung stoßdämpfender Beschichtungen;
  4. – Lagerschmierung;
  5. – Anbringen von Markierungen auf Geräten, die den erforderlichen Grad an stoßdämpfenden Beschichtungen angeben Schüttgut;
  6. – Gewährleistung der Sauberkeit von Geräten und Beschichtungen (Entfernung von Glasscherben, Ablagerungen und Verunreinigungen);
  7. – Wiederherstellung stoßdämpfender Beschichtungen aus Schüttgütern und Anpassung ihres Niveaus;
  8. – Aufrechterhaltung des Raums der Sicherheitszonen.

Darüber hinaus entsteht beim Betrieb von Kinderspielgeräten im Laufe der Zeit der Bedarf an Reparaturarbeiten – das sind:

  1. – Austausch von Befestigungselementen;
  2. - Schweißen;
  3. – Austausch von Ausrüstungsteilen;

Um die Sicherheit des Gerätes zu gewährleisten, sind Änderungen an der Konstruktion des Gerätes oder seiner Elemente nur nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung mit dem Gerätehersteller zulässig.

Sicht- und Funktionsprüfungen

Im Rahmen visueller und funktioneller Untersuchungen ermitteln sie

  1. 1. Sauberkeit und Aussehen der Spielplatzoberfläche und -geräte;
  2. 2. die Einhaltung von Abständen zwischen Geräteteilen und der Spielfläche;
  3. 3. das Vorhandensein hervorstehender Teile des Fundaments;
  4. 4. Vorliegen von Mängeln/Fehlfunktionen von Ausrüstungselementen;
  5. 5. Mangel an Ausrüstungsteilen;
  6. 6. übermäßiger Verschleiß beweglicher Geräteteile;
  7. 7. Strukturelle Integrität der Ausrüstung.

Beispiele für Störungen bei der Sichtprüfung (basierend auf GOST R 52301-2004)

Für ein Kind ist ein Spielplatz ein geheimnisvoller Dschungel, schneebedeckte Berggipfel und das Deck eines Piratenschiffs. Die Fantasie der Kinder ist so groß wie das Universum, und die Aufgabe der Erwachsenen besteht darin, den Spielplatz funktional, schön und sicher zu gestalten.

Das Unternehmen PlayMontazh ist Spezialist im Bereich Kinderspielplätze. Wir helfen unseren Kunden bei der Auswahl geeigneter Spielgeräte, deren Installation und kümmern uns um die Reparatur und Wartung des Kinderspielplatzes.

Wartung und Reparatur des Spielplatzes

Damit der Spielplatz sicher bleibt, sollten Sie sich um die professionelle Instandhaltung kümmern – schließlich ist es besser, einem Ausfall vorzubeugen, als etwas, das kaputt ist, zu reparieren. Um die Lebensdauer des Spielplatzes zu verlängern, reicht es aus, die Spezialisten von PlayMontazh mit der Überwachung seines technischen Zustands zu betrauen. Dazu gehört die regelmäßige visuelle Inspektion des Komplexes, die Überprüfung der Funktionalität sowie das Erkennen von Störungen und Folgen unsachgemäßer Bedienung.

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