Qualifikationsvoraussetzungen für eine Hilfskraft. Hilfs-arbeiter

Qualifikationsvoraussetzungen für eine Hilfskraft. Hilfs-arbeiter

1. Kategorie

§ 271. Hilfsarbeiter 1. Kategorie

Merkmale von Werken. Durchführung von Neben- und Hilfsarbeiten an Produktionsstandorten und Baustellen, Lagerhallen, Stützpunkten, Lagerräumen usw. Laden, Entladen, Bewegen von Hand oder auf Trolleys (Trolleys) und Stapeln von Gütern, die keine Vorsicht erfordern (gerollte Materialien, Parkett in Bündeln, Kisten, Fässern, Pappe, Papier, Sperrholz, Schnittholz usw.) sowie nicht staubige Materialien (Sand, Schotter, Kies, Schlacke, Kohle, Müll, Sägemehl, Metallspäne und andere Produktionsabfälle). Reinigung des Geländes, der Straßen, Zufahrtsstraßen. Werkstattreinigung, Baustellen und Sanitäranlagen. Waschen von Böden, Fenstern, Behältern, Geschirr, Teilen und Produkten.
Muss wissen: Normen, Regeln für das Laden und Transportieren von Gütern; Anordnung von Containern und Methoden zur Sicherung transportierter Güter.

Ab dem 1. Juli 2016 besteht für Arbeitgeber eine Antragspflicht professionelle Standards wenn die Anforderungen an die Qualifikationen, die ein Mitarbeiter benötigt, um eine bestimmte Leistung zu erbringen, vorliegen Arbeitsfunktion, Eingerichtet Arbeitsgesetzbuch, Bundesgesetze oder andere ordnungsrechtliche Rechtsakte ( das Bundesgesetz vom 2. Mai 2015 Nr. 122-FZ).
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EINHEITLICHER TARIF – QUALIFIKATIONSVERZEICHNIS DER ARBEITEN UND BERUFE DER ARBEITNEHMER – AUSGABE 1 – ABSCHNITT DER BERUFE DER ARBEITNEHMER, GEMEINSAM FÜR ALLE ... Relevant im Jahr 2018

§ 271 Hilfskraft

1. Kategorie

Merkmale von Werken. Durchführung von Neben- und Hilfsarbeiten an Produktionsstandorten und Baustellen, Lagerhallen, Stützpunkten, Lagerräumen usw. Laden, Entladen, Bewegen von Hand oder auf Trolleys (Trolleys) und Stapeln von Gütern, die keine Vorsicht erfordern (gerollte Materialien, Parkett in Bündeln, Kisten, Fässern, Pappe, Papier, Sperrholz, Schnittholz usw.) sowie nicht staubige Materialien (Sand, Schotter, Kies, Schlacke, Kohle, Müll, Sägemehl, Metallspäne und andere Produktionsabfälle). Reinigung des Geländes, der Straßen, Zufahrtsstraßen. Reinigung von Werkstätten, Baustellen und Sanitäranlagen. Waschen von Böden, Fenstern, Behältern, Geschirr, Teilen und Produkten.

Sollte wissen: Normen, Regeln für das Laden und Transportieren von Gütern; Anordnung von Containern und Methoden zur Sicherung transportierter Güter.


Ausgabe per Dekret genehmigt Staatskomitee UdSSR für Arbeit und Soziales und das Sekretariat des Allgewerkschaftlichen Zentralrats der Gewerkschaften vom 31. Januar 1985 N 31 / 3-30
(bearbeitet von:
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR, des Sekretariats des Allgewerkschaftlichen Zentralrats der Gewerkschaften vom 12.10.1987 N 618 / 28-99, vom 18.12.1989 N 416 / 25-35, vom 15.05.1990 N 195 / 7-72, vom 22.06.1990 N 248 / 10-28,
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR vom 18.12.1990 N 451,
Beschlüsse des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 24. Dezember 1992 N 60, vom 11. Februar 1993 N 23, vom 19. Juli 1993 N 140, vom 29. Juni 1995 N 36, vom 1. Juni 1998 N 20, vom 17. Mai 2001 N 40,
Verordnungen des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 31. Juli 2007 N 497, vom 20. Oktober 2008 N 577, vom 17. April 2009 N 199)

Hilfs-arbeiter

§ 271. Hilfsarbeiter (1. Kategorie)

Arbeitsbeschreibung. Durchführung von Neben- und Hilfsarbeiten an Produktionsstandorten und Baustellen, Lagerhallen, Stützpunkten, Lagerräumen usw. Laden, Entladen, Bewegen von Hand oder auf Trolleys (Trolleys) und Stapeln von Gütern, die keine Vorsicht erfordern (gerollte Materialien, Parkett in Bündeln, Kisten, Fässern, Pappe, Papier, Sperrholz, Schnittholz usw.) sowie nicht staubige Materialien (Sand, Schotter, Kies, Schlacke, Kohle, Müll, Sägemehl, Metallspäne und andere Produktionsabfälle). Reinigung des Geländes, der Straßen, Zufahrtsstraßen. Reinigung von Werkstätten, Baustellen und Sanitäranlagen. Waschen von Böden, Fenstern, Behältern, Geschirr, Teilen und Produkten.

Muss wissen: Normen, Regeln für das Laden und Transportieren von Gütern; Anordnung von Containern und Methoden zur Sicherung transportierter Güter.

§ 272. Hilfsarbeiter (2. Kategorie)

Arbeitsbeschreibung. Be- und Entladen, Bewegen von Hand und auf Trolleys (Trolleys) und Stauen von Gütern, die Vorsicht erfordern (Glas, Flaschen, Flaschen mit Flüssigkeit, brennbaren und giftige Substanzen usw.) und staubartige Materialien (loser Zement, gemahlener Kalk, Gips usw.). Transport aller Güter auf Schubkarren, sowie Karren und Schlitten mit Pferdezug. Rollende Radsätze für Drehmaschinen und Drehgestelle für Schienenfahrzeuge bis hin zu Lokomotiven und Waggons.

Muss wissen: Methoden zum Laden, Entladen, Bewegen und Stauen von Gütern, die Vorsicht erfordern, und staubigen Materialien; das Verfahren zur Ausstellung von Annahme- und Liefer- und Begleitdokumenten; Sortierreihenfolge.

Ich bestätige den Leiter _______ „__________________“

_____________________________ (____________) M.P.

"___"_____________ ____ G.

ARBEITSBESCHREIBUNG

Heimwerker

__________________________________________

(Name der Abteilung des Arbeitgebers)

(PRÄAMBEL)

Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches erstellt und genehmigt Russische Föderation und andere normative Gesetze, die die Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation regeln.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.2. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei der Ausübung von Arbeiten im Fachgebiet und direkt am Arbeitsplatz in „________________“ (im Folgenden Arbeitgeber genannt).

1.3. Die Ernennung und Entlassung des Arbeitnehmers erfolgt auf Anordnung des Arbeitgebers gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren.

1.4. Der Mitarbeiter berichtet direkt an ______________.

1.5. Der Mitarbeiter muss wissen:

Normen, Regeln für das Laden und Transportieren von Gütern;

Anordnung von Containern und Methoden zur Sicherung transportierter Güter;

Zweck und Anwendungsregeln Handwerkzeug, Inventar und Geräte, Normen, Regeln für das Laden und Transportieren von Gütern;

Sicherheitsregeln bei der Durchführung von Arbeiten.

1.6. Vor der Durchführung von Arbeiten, die mit erhöhter Gefahr verbunden sind, wird der Mitarbeiter einer Produktionsunterweisung über die Sicherheitsregeln unterzogen.

1.7. Bei seiner Arbeit wird der Mitarbeiter geleitet von:

Vorschriften und Lehrmaterial zu Fragen der geleisteten Arbeit;

Interne Arbeitsvorschriften;

Anordnungen und Anordnungen des Arbeitgebers und des unmittelbaren Vorgesetzten;

diese Stellenbeschreibung;

Arbeitsschutzvorschriften, industrielle Hygiene und Brandschutz.

2. FUNKTIONALE PFLICHTEN DES MITARBEITERS

Durchführung von Neben- und Hilfsarbeiten an Produktionsstandorten und Baustellen, Lagerhallen, Stützpunkten, Straßen, Gebäuden und Bauwerken, Lagerräumen usw.

Laden, Entladen, Bewegen von Hand oder auf Trolleys (Trolleys) und Stapeln von Gütern, die keine Vorsicht erfordern (gerollte Materialien, Parkett in Bündeln, Kisten, Fässern, Pappe, Papier, Sperrholz, Schnittholz usw.) sowie nicht staubige Materialien (Sand, Schotter, Kies, Schlacke, Kohle, Müll, Sägemehl, Metallspäne und andere Produktionsabfälle).

Reinigung des Geländes, der Straßen, Zufahrtsstraßen.

Schnee- und Eisbeseitigung, Schneeharken und Schneewerfen.

Reinigung von Werkstätten, Baustellen und Sanitäranlagen. Waschen von Böden, Fenstern, Behältern, Geschirr, Teilen und Produkten.

3. RECHTE DES ARBEITNEHMERS

Der Arbeitnehmer hat das Recht:

Bereitstellung einer im Arbeitsvertrag festgelegten Stelle für ihn;

Ein Arbeitsplatz, der den staatlichen gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz und den im Tarifvertrag vorgesehenen Bedingungen entspricht;

Vollständige zuverlässige Informationen über Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz;

Berufsausbildung, Umschulung und Weiterbildung gemäß dem im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen festgelegten Verfahren;

Beschaffung von Materialien und Dokumenten, Einarbeitung in die Entscheidungsentwürfe der Leitung der Organisation in Bezug auf ihre Aktivitäten;

Interaktion mit anderen Abteilungen des Arbeitgebers zur Lösung betrieblicher Probleme ihrer beruflichen Tätigkeit;

Unterbreiten Sie Vorschläge zu den Themen ihrer Tätigkeit zur Prüfung durch ihren unmittelbaren Vorgesetzten.

4. VERANTWORTUNG

Der Mitarbeiter ist verantwortlich für:

4.1. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dieser Stellenbeschreibung – in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsgesetzen.

4.2. Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzanweisungen.

Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterbindung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Arbeitgebers und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.3. Für Straftaten, die während der Dauer ihrer Tätigkeit begangen wurden – gemäß der geltenden Zivil-, Verwaltungs- und Strafgesetzgebung.

4.4. Für die Verursachung von Sachschäden – gemäß geltendem Recht.

5. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Der Arbeitsplan des Arbeitnehmers richtet sich nach der vom Arbeitgeber festgelegten internen Arbeitsordnung.

5.2. In Verbindung mit Produktionsnotwendigkeit Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Dienstreisen (auch im Inland) zu reisen.

Arbeitsbeschreibung entwickelt auf Basis von _______________________
(Name,

__________________________________________________________________________.
Dokumentnummer und Datum)

Leiter der Struktureinheit ________________ ______________
(vollständiger Name) (Unterschrift)

"___"______________ ____ G.

Einverstanden:
juristische Dienstleistung _____________________________ ______________________
(vollständiger Name) (Unterschrift)

"___"______________ ____ G.

Mit der Anleitung vertraut gemacht: ____________________ ____________________
(oder: erhaltene Anweisungen) (vollständiger Name des Mitarbeiters, Unterschrift)

"___"_____________ ____ G.

ganz recht

(1. VERTEILUNG)


(Name der Firma,

(Direktor, anderer Beamter
autorisierte Person
das Merkmal genehmigen
funktioniert)

(Signatur) (Dekodierung


(Datum)
HILFSARBEITNEHMER
(1. VERTEILUNG)

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN






___________________________________________________________________.

- die Satzung des Unternehmens;




- Regeln für den Gütertransport;
- Möglichkeiten zur Durchführung von Produktionsaufgaben.

II. BESCHREIBUNG DER WERKE


2.1. Durchführung von Neben- und Hilfsarbeiten an Produktionsstandorten und Baustellen, Lagerhallen, Stützpunkten, Lagerräumen usw.
2.2. Be- und Entladen, manuelle Handhabung und Stapelung von Gütern, die keiner Pflege bedürfen (Rollenmaterialien, Schnittholz, Pappe, Papier, Sperrholz usw.) sowie von nicht staubigen Schüttgütern (Sand, Kies, Müll, Sägespäne Metallspäne und andere Produktionsabfälle).
2.3. Reinigung des Geländes, der Straßen, Zufahrtsstraßen.
2.4. Reinigung von Baustellen, Sanitäranlagen.
2.5. Waschen von Böden, Fenstern, Behältern, Geschirr usw.

III. VERANTWORTUNG




Mit Stellenbeschreibung

_____________________
(Datum)

KOMMENTARE:

Die Merkmale der Arbeit wurden in Übereinstimmung mit dem Einheitlichen Tarif- und Qualifikationshandbuch für Arbeiten und Berufe von Arbeitnehmern (Ausgabe 1), Abschnitt: Berufe von Arbeitnehmern, die allen Wirtschaftszweigen gemeinsam sind, entwickelt und durch den Erlass des Arbeitsministeriums genehmigt Sozialschutz der Republik Belarus N 33 vom 30. März 2004.

Merkmale der Arbeit des Hilfsarbeiters
(2. DIVISION)

GENEHMIGEN
(Name der Firma,
Unternehmen, Institutionen) _____________________
(Direktor, anderer Beamter
autorisierte Person
das Merkmal genehmigen
funktioniert)
EIGENSCHAFTEN DER WERKE ___________________________
(Signatur) (Dekodierung
_________ N __________ Unterschriften)
Ort der Veröffentlichung ___________________________
(Datum)
HILFSARBEITNEHMER
(2. DIVISION)

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Hilfsarbeiter eingestellt und entlassen
Arbeiten im Auftrag des Direktors des Unternehmens an der Präsentation von _____________
____________________________________________________________________
___________________________________________________________________.
1.2. Hilfskraft meldet sich bei ____________________________
___________________________________________________________________.
1.3. Der Hilfsarbeiter wird bei seiner Arbeit geleitet von:
- die Satzung des Unternehmens;
- Arbeitsvorschriften;
- Anordnungen und Weisungen des Unternehmensleiters (unmittelbarer Vorgesetzter);
- Präsentieren Sie Merkmale des Werkes.
1.4. Der Supportmitarbeiter muss wissen:
- Methoden zum Laden, Transportieren, Sortieren und Stapeln von Gütern;
- Regeln für die Wartung der verwendeten Geräte;
- das Verfahren zur Ausstellung der Belegdokumente.

II. BESCHREIBUNG DER WERKE

Der Support-Mitarbeiter wird angewiesen:
2.1. Durchführung von Hilfsarbeiten an verschiedenen Produktionsstandorten, Lagern, Stützpunkten usw.
2.2. Be- und Entladen, Transport auf Trolleys (Trolleys), Sortieren und Stapeln verschiedener Güter.
2.3. Pressen fester Abfälle (Papier, Folie, Pappe) auf Pressen.
2.4. Geräte zur Fehlerbehebung.
2.5. Erstellung von Begleitdokumenten.

III. VERANTWORTUNG

Der Supportmitarbeiter ist verantwortlich für:
3.1. Für Nichterfüllung (unzulässige Leistung) ihrer Arbeit im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Republik Belarus festgelegten Grenzen.
3.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Republik Belarus.
3.3. Für die Verursachung von Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Republik Belarus.

Leiter Struktur _________ _____________________
Unterteilungen (Unterschrift) (Unterschriftstranskript)

Mit Stellenbeschreibung
vertraut gemacht: _________ _____________________
(Unterschrift) (Unterschriftsprotokoll)

_____________________
(Datum)